Erscheinungsdatum: 07.01.2025

Wie ist das Vorgehen beim Jahresabschluss 2024

Wie ist das Vorgehen beim Jahresabschluss 2024

Die Abgabetermine für die Steuererklärung 2024 sind:

  • 30.4. - des Folgejahres – in Papierform
  • 30.6. - des Folgejahres – elektronisch
  • 31.3. des 2.folgenden Jahres – über die Steuerberatung

hier bitte beachten:
Bei Belegübergabe ab 01.07.2025 verrechnen wir Ihnen eine Verwaltungspauschale von € 84,- netto – weitere Ausführungen dazu finden Sie nachstehend im PS.

Mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 kann frühestens ab März 2025 begonnen werden, da die Finanz und das EDV-Programm vorher keine entsprechenden Formulare bereithält und auch eventuell benötigte Lohnzettel erst dann zur Verfügung stehen.

Für die Durchführung und unsere Organisation ersuchen wir Sie darum, uns mitzuteilen, wann Sie die Übermittlung Ihrer Unterlagen/Belege 2024 planen. Selbstverständlich gilt das nicht, wenn die Kanzlei Ihre Buchhaltung erledigt. _________________________________________________________________________________________________________________

PS.: Ein Beitrag wird bei Abgabe der Belege 2024 nach dem 30.6.2025 verrechnet

„Für die Eintragung in die (Frist)Verlängerungsliste - für die spätere Abgabe der Steuererklärungen 2024 – beim Finanzamt" ist Ihre Investition: € 84,- exkl. USt

Das bedeutet:
Fristverlängerung ist die Möglichkeit, den gesetzlichen Termin (30.Juni des Folgejahres bei elektronischer Abgabe) für die Abgabe der jährlichen Steuererklärungen beim Finanzamt, bis zu einem Jahr zu verlängern, max Ende März 2026).
Diese Eintragung in die sogenannte Fristverlängerungsliste hat Vorteile für Sie:

  1. Sie ersparen sich eine individuelle Fristverlängerung, welche jedes Mal Kosten verursacht und nur maximal jeweils für 2 Monate gewährt wird.
  2. Sie können sich mehr Zeit lassen, um Ihre Belege in Ruhe zu sammeln, zu ordnen und/oder auch nachzufordern
  3.  Steuernachzahlungen verzögern sich bis zu einem Jahr - Ihr Zinsvorteil (lassen Sie sich von uns das genaue Datum berechnen, bis zu welchem Tag Sie eine mögliche Nachzahlung ohne Zinsen einzahlen können).

Die Fristverlängerung ist auch ein Beispiel für die „unsichtbare Arbeit" Ihres Steuerberatungsteams:
dabei werden Steuernummern und Zuständigkeiten bei den einzelnen Ämtern (Adressen-, Namensänderungen usw) überprüft, das erfordert Kommunikation.
Eventuell sind Erinnerungen von uns erforderlich, wann genau die Belege in der Kanzlei eintreffen werden.
Außerdem muss jede Steuerberatungskanzlei ca 5 mal im Jahr dem Finanzamt Rechenschaft ablegen, wie viele und welche Steuererklärungen abgegeben wurden bzw werden.

Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala

Wir bemühen uns um sorgfältige Datenzusammenstellung können jedoch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.